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Themen

Franchising

Inhaltsangabe

  1. Definition
  2. Vor- und Nachteile
  3. Anforderungen an erfolgreiche Franchisekonzepte
  4. Der Franchisevertrag - rechtliche Grundlagen
  5. Kosten

Definition

Franchising ist kein geschützter Begriff. Diese Vertragsform ist weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch geregelt. Der deutsche Franchise-Verband definiert Franchising als:
"vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses"



Man unterscheidet drei Formen:

Vertriebsfranchising:

Der Franchise-Nehmer verkauft bestimmte Waren in seinem Geschäft, das den Namen des Franchise-Gebers trägt. Beispiel: Baumärkte


Dienstleistungsfranchising:

Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten. Beispiele: Hotelkette, Musikschule


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Produktionsfranchising:

Der Franchise-Nehmer stellt bestimmte Ware nach Anweisung des Franchisegebers selbst her; er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchisegebers. Beispiel: Getränkeabfüllbetrieb


Eine umfangreiche und gut gegliederte Darstellung von zahlreichen unterschiedlichen Franchisesystemen gibt es beim FranchisePORTAL

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