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Programme
Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen (Beratungsprogramm)
| Das Land fördert Existenzgründungsberatungen sowie Beratungen betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Art, um den Zugang zu externem Fachwissen zu erleichtern. |
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| Gebiet: |
Saarland |
| Antragsberechtigt: |
kleine und mittlere Unternehmen ab dem 5. Jahr nach der Gründung und Existenzgründer in der Vorgründungsphase
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des Handwerks dürfen im Jahr vor der Antragsstellung einen Umsatz von maximal 20 Mio. EUR aufweisen. Bei sonstigen Unternehmen liegt die Höchstgrenze bei 10 Mio. EUR.
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| Voraussetzungen: |
Nicht gefördert werden gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen, Erarbeitung von EDV-Software und Angebotsbearbeitungen. |
| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höchstgrenze: |
bis zu 400 EUR pro Tagewerk bei max. 20 Tagewerken je Unternehmen und Kalenderjahr |
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