| Gebiet: |
Bund |
| Antragsberechtigt: |
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, deren Jahresumsatz höchsten EUR 50 Mio. oder deren Bilanzsumme höchstens EUR 43 Mio. beträgt
Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen die der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder dem Verkehrswesen zuzuordnen sind.
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| Voraussetzungen: |
Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen,
Kooperationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen,
Verbundprojekte,
Forschungsaufträge von Unternehmen an Forschungseinrichtungen,
Netzwerkprojekte,
Innovationsunterstützende Beratungen für KMU
Einstiegsprojekte
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| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höchstgrenze: |
Unternehmen
35 - 50 % der Personaleinzelkosten und der übrigen Projektkosten
Forschungseinrichtungen
100% der förderfähigen Kosten, wenn die Forschungseinrichtung die Ergebnisse veröffentlichen darf
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Kooperationsprojekte:
350.000 EUR pro Unternehmen,
175.000 EUR je Forschungseinrichtung,
max. 2 Mio. EUR für ein Gesamtprojekt
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Netzwerkprojekte:
Phase 1: 90%
Phase 2: 30-70%
max. 350.000 EUR - davon max. 150.000 EUR in Phase 1
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| Sonstiges: |
Bei innovationsunterstützenden Beratungsleistungen betragen die zuwendungsfähigen Kosten max 50.000 EUR. Davon werden max. 50% gefördert.
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