Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)
| Durch Ausfuhrgewährleistungen (die sogenannten Hermesdeckungen) können die mit Exportgeschäften verbundenen wirtschaftlichen und politischen Risiken abgesichert werden. Es besteht ein breites Spektrum verschiedener Deckungsmöglichkeiten.
|
||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||
| * Der ausländische Vertragspartner ist ein Staat, eine Gebietskörperschaft o.ä.. In allen anderen Fällen handelt es sich um Ausfuhrgarantien.
** Als Entgelte fallen an: Antragsgebühr, Ausfertigungsgebühr, ggf. Verlängerungsgebühr. |
||||||||||||||||||||||||