Das Förderprogramm ist zum 31.07.2006 ausgelaufen.
Die aktuelle Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit erfolgt durch den Gründungszuschuss
Gebiet:
Bund
Antragsberechtigt:
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte
Voraussetzungen:
Leistungsbezug bzw. ein Anspruch darauf oder Kurzarbeitergeld oder Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bzw. Strukturanpassungsmaßnahme. Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Vorhabens ist beizubringen.
Konditionen:
Art:
Zuschuss
Auszahlung:
monatlich
Sonstiges:
Auf die Gewährung des Zuschusses besteht ein Rechtsanspruch.
Der Zuschuss ist steuerfrei und erhöht nicht die steuerliche Bemessungsgrundlage.