| Gebiet: |
Nordrhein-Westfalen |
| Antragsberechtigt: |
Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Angehörige der freien Berufe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. |
| Voraussetzungen: |
Gefördert wird:
FuE-Vorhaben, wenn sie Neuheitscharakter besitzen,
einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Außerdem sollen sie das für ein Unternehmen tragbare
technische und wirtschaftliche Risiko überschreiten und begründete
Aussichten auf Verwertung haben. Der wirtschaftliche Erfolg soll
Nordrhein-Westfalen erreicht werden. |
| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höchstgrenze: |
Abhängig von der Art des Vorhabens bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben |
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