| Das Programm richtet sich an Existenzgründer, die ein kleines Unternehmen mit geringem Investitionsbedarf gründen möchten und die häufig aus formalen Gründen keine öffentlichen Kredite erhalten. Die Förderung ist auf beschäftigungspolitische und frauenpolitische Belange zugeschnitten; dazu gehört die Möglichkeit, mit der Existenzgründung die Arbeitslosigkeit zu beenden bzw. drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Möglichkeit, eine Finanzierung zu erhalten, wenn aus anderen Programmen der EU oder des Bundes keine Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Aus diesem Programm wird nur die erstmalige Gründung einer selbständigen Existenz gefördert. |
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| Gebiet: |
Bremen |
| Antragsberechtigt: |
gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen wobei der Wohnsitz des Gründers oder der Gründerin in der Unterweserregion liegen muss und die Betriebsstätte, bzw. der Ort der wirtschaftlichen Betätigung im Land Bremen liegen muss |
| Voraussetzungen: |
Investitionen zur Gründung und Übernahme sowie Ausbildungsmaßnahmen innerhalb der Gründungsphase von 5 Jahren, die direkt mit der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen zusammenhängen.
Keine Finanzierung von Immobilien oder von Kapitalanteilen ohne eigene Mitarbeit
Das Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein - der Antragsteller muss die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen und bei einer gesicherten Gesamtfinanzierung die Rückzahlung des Darlehens schlüssig darstellen. |
| Konditionen: |
| Art: |
Darlehen *) |
Zuschuss |
| Höchstgrenze: |
max. 250.000 EUR |
5.000 EUR pro geschaffenem Ausbildungsplatz
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| Laufzeit: |
max. 10 Jahre |
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| Zinssatz: |
in Anlehnung an vergleichbare Programme des Bundes |
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| * Die bestehenden Kreditprogramme des Bundes sollen vorrangig genutzt werden |