| Ziel des Programms ist die Schaffung eines erfinderfreundlichen Klimas. Zu diesem Zweck soll die schnelle Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte verbessert werden. Das Vorhaben wir durch einen SIGNO Partner betreut. Im einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig: Recherche zum Stand der Technik, Kosten-Nutzen-Analyse, Patentanmeldung, Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung, Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland. |
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| Gebiet: |
Bund |
| Antragsberechtigt: |
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Existenzgründer mit Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland |
| Voraussetzungen: |
Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ein Patent angemeldet haben, sind ausgeschlossen. Die Unternehmen müssen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von maximal EUR 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von höchsten EUR 43 Mio. erreichen. |
| Konditionen: |
| Art: |
einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss |
| Höchstgrenze:* |
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EUR |
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Recherche zum Stand der Technik |
50% |
800
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| Kosten-Nutzen-Analyse |
50% |
800
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| Patentanmeldung |
50% |
2.100
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| Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung |
50% |
1.600
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| Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland |
50% |
2.700
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| * Der Zuschuss beträgt insgesamt maximal EUR 8.000 von insgesamt EUR 16.000 förderfähiger Ausgaben. Werden Mittel in Teilpaketen nicht genutzt, so können sie in anderen Bereichen in Anspruch genommen werden. |