| Durch dieses Programm sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu innovativen Produkten, Verfahren
oder Dienstleistungen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des
beteiligten Unternehmens abzielen, gefördert werden. Dabei werden Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und somit der Technologietransfer von der Forschungseinrichtung in die Unternehmen angestrebt. |
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| Gebiet: |
Berlin |
| Antragsberechtigt: |
Unternehmen mit Betriebsstätte in Berlin sowie wissenschaftliche universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte in Berlin. Forschungseinrichtungen werden - außer bei der Grundlagenforschung - nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen gefördert.
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| Voraussetzungen: |
Das angestrebte Projektziel muss im Interesse des Landes Berlin liegen, so dass im Erfolgsfall die überwiegende Wertschöpfung in Berlin stattfindet. Die Durchführung darf ohne Förderung nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitverlust zu Stande kommen.
Das Projektziel muss technisch machbar erscheinen,
Es müssen begründete Aussichten auf angemessene wirtschaftliche Verwertung und Erfolg bestehen und die Gesamtfinanzierung mindestens über den Vorhabenszeitraum gesichert sein. |
| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höchstgrenze:* |
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| industrielle Forschung: |
50% bzw. EUR 400.000
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| vorwettbewerbliche Entwicklung: |
25% bzw. EUR 400.000
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| * Die Fördersätze können um einen KMU-Bonus und um einen Verbundbonus
erhöht werden, wobei ein Fördersatz von 80%
nicht überschritten werden darf. |