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Programme
Markterschließungsrichtlinie
| Gefördert werden Gemeinschafts- und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung, die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Informations- und Schulungsveranstaltungen für Unternehmen. |
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| Gebiet: |
Brandenburg |
| Antragsberechtigt: |
Nicht auf Gewinn ausgerichtete Vereinigungen, Kammern, Verbände |
| Voraussetzungen: |
Planung von Messebeteiligungen und Unternehmerreisen (mit politischer Begleitung)
Mindestanzahl:
Bei Messebeteiligungen fünf Unternehmen
Bei Unternehmerreisen zehn Unternehmen |
| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höhe: |
bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten |
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