| Das Land NRW fördert die gemeinsame Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Messen im Ausland. Förderfähige Kosten sind z.B.: Vorbereitung und Werbung im Rahmen der Messebeteiligung, Standmiete, Standauf- und Abbau durch Dritte, externe Dolmetscher, Transportkosten durch Dritte. |
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| Gebiet: |
Nordrhein-Westfalen |
| Antragsberechtigt: |
kleine und mittlere Unternehmen |
| Voraussetzungen: |
Eine Kleingruppe muss aus mindestens 3 und maximal 10 beteiligten Unternehmen bestehen. Das gemeinsame Erscheinungsbild muss deutlich machen, dass es sich um Unternehmen aus NRW handelt. |
| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höchstgrenze: |
50% der förderfähigen Kosten* bzw. 5.000 EUR |
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| * Nettobeträge gemäß Rechnung. Pro Land und Unternehmen ist eine einmalige Teilnahme pro Jahr möglich, innerhalb von 6 Jahren bis zu 3 Teilnahmen. |