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Programme
Mittelstand.innovativ – Innovationsassistent
| Gefördert wird die Einstellung von Innovations-Assistenten zur Entwicklung, Einführung oder Verbreitung neuer Technologien. |
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| Gebiet: |
Nordrhein-Westfalen |
| Antragsberechtigt: |
kleine und mittlere Unternehmen
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| Voraussetzungen: |
Als Assistenten kommen alle Hochschulabsolventen in Frage, deren Abschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt und die anschließend nicht länger als 1 Jahr in der Wirtschaft gearbeitet haben.
Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses muss mindestens 24 Monate betragen. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sind möglich.
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| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Laufzeit: |
bis zu 24 Monate
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| Höchstgrenze: |
22.500 EUR pro Jahr bei erstmaliger Beschäftigung eines Hochschulabsolventen
15.000 EUR pro Jahr für jeden weiteren Hochschulabsolventen
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