Gründungskredit
Der Gründungskredit dient zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind Gründungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
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| 1 Die 5-jährige Variante dient auch zur Finanzierung von Betriebsmitteln
2 Für Vorhaben, deren Kosten zu mindestens 2/3 im Grunderwerb, Bau oder im Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen liegen. 3Angegeben ist jeweils der Nominalzinssatz der Preisklasse A und der Nominalzinssatz der Preisklasse I. |
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