Gründung innovativ
Im Land Brandenburg werden Existenzgründungen von innovativ ausgerichteten kleinen und mittleren Unternehmen in der Vor- und in der Nachgründungsphase bis zu fünf Jahre nach der Gründung sowie Übernahmen von Unternehmen, in denen innovative Dienstleistungen, Produkte oder Verfahren erzeugt werden, gefördert.
| Gebiet: | Brandenburg | ||||
| Antragsberechtigt: |
Antragsberechtigt sind Existenzgründer von gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen in
den ersten fünf Jahren nach der Gründung sowie Übernehmer von innovativ
ausgerichteten Unternehmen.
Es muss sich um die Gründung bzw. Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg handeln.
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| Voraussetzungen: |
Der Antragsteller muss über das notwendige fachliche und kaufmännische Wissen verfügen und an dem Unternehmen einen Anteil von mindestens 25% halten.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Der Hauptsitz eines neu gegründeten Unternehmens muss für mindestens fünf Jahre im Land Brandenburg verbleiben.
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| Konditionen: | |||||
| Art: | Zuschuss | ||||
| Höhe: | Max. 75% der förderfähigen Kosten
max. 75.000 EUR |
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| Laufzeit: | bis 31.12.2011 | ||||