| Gefördert werden Forschungsvorhaben zur Entwicklung innovativer Produktionsstrategien. Hierbei werden die Ziele schnellere Anpassung an Marktveränderungen, beschleunigte Integration neuer Technologien und Dienstleistungen und bessere Umweltverträglichkeit verfolgt. |
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| Gebiet: |
Bund |
| Antragsberechtigt: |
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen |
| Voraussetzungen: |
Das Vorhaben muss zur Lösungskompetenz definierter Probleme beitragen, den Stand der Technik fortentwickeln und mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein; es muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. |
| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höchstgrenze:* |
i.d.R. 50% |
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| * Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich bei gewerblichen Unternehmen nach der Höhe der entstandenen Kosten, bei Forschungseinrichtungen und Hochschulen nach der Höhe der entstehenden Kosten. |