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Programme


Förderung von Unternehmensberatungen

Zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Bereitschaft zur Existenzgründung fördert der Bund allgemeine Beratungen, Umweltschutzberatungen sowie Existenzgründungsberatungen.

Gebiet:

Bund

Antragsberechtigt:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler ab 1 Jahr nach der Gründung, die ihren Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.

Voraussetzungen:

Gefördert werden allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen (zum Beispiel zu Fragen der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen oder zu Fragen des Umweltschutzes). Die Beratung muss von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die mehr als 50% ihres Umsatzes durch entgeltliche Unternehmensberatung erwirtschaften. Der Antragsteller muss die Kosten der Beratung vor Antragstellung beglichen haben.

Konditionen:

Art:

Zuschuss
  Alte Bundesländer
Neue Bundesländer*
Höchstgrenze: EUR 1.500 bzw.
50% der Kosten
EUR 1.500 bzw.
75% der Kosten
kumuliert: max. EUR 3.000 max. EUR 3.000
Sonstiges:
 
Je Antragsteller können bis zum 31.12.2011 mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bis zu einer Höhe von 3.000 EUR gefördert werden.
Für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migrantinnen oder Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen gilt diese Beschränkung nicht.
* einschließlich Regierungsbezirk Lüneburg
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