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Gebiet: |
Bund |
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Antragsberechtigt: |
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler ab 1 Jahr nach der Gründung, die ihren Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.
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Voraussetzungen: |
Gefördert werden allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen (zum Beispiel zu Fragen der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen oder zu Fragen des Umweltschutzes). Die Beratung muss von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die mehr als 50% ihres Umsatzes durch entgeltliche Unternehmensberatung erwirtschaften. Der Antragsteller muss die Kosten der Beratung vor Antragstellung beglichen haben. |
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Konditionen: |
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Art: |
Zuschuss |
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Alte Bundesländer
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Neue Bundesländer*
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| Höchstgrenze: |
EUR 1.500 bzw.
50% der Kosten
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EUR 1.500 bzw.
75% der Kosten
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| kumuliert: |
max. EUR 3.000 |
max. EUR 3.000 |
Sonstiges:
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Je Antragsteller können bis zum 31.12.2011 mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bis zu einer Höhe von 3.000 EUR gefördert werden.
Für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migrantinnen oder
Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen gilt diese Beschränkung nicht.
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