| Das Land Schleswig-Holstein fördert die Unterstützung der Forschung, der regionalen Technologieentwicklung und des Technologietransfers, um die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu beschleunigen: |
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| Gebiet: |
Schleswig-Holstein |
| Antragsberechtigt: |
Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die per Kooperationsvereinbarung in Verbundprojekte eingebunden sind mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. |
| Voraussetzungen: |
Die Antragsteller haben die Neuheit des angestrebten Wissens zu belegen, mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Wirtschaft abzuschätzen sowie ihre Kompetenz zur Durchführung des Vorhabens darzulegen. Die geplante Maßnahme muss in Schleswig-Holstein durchgeführt werden. |
| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höchstgrenze: |
bis zu 80% der zuwendungsfähingen Ausgaben* |
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| *Forschungs- und Transfereinrichtungen erhalten bis zu 90% der zuwendungsfähingen Ausgaben |