| Gebiet: |
Bund |
| Antragsberechtigt: |
Arbeitgeber |
| Voraussetzungen: |
Es muss sich um Arbeitnehmer handeln, die ohne die Förderung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könnten. Gefördert werden können auch Berufsrückkehrer. |
| Konditionen: |
| Art: |
Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt |
| Erschwerte Vermittlung |
Ältere Arbeitnehmer
(über 50 Jahre) |
| Laufzeit: |
max. 12 Monate |
max. 36 Monate |
| Höchstgrenze: |
50% |
50% |
| Auszahlung: |
monatlich |
| Sonstiges: |
Der Zuschuss muss teilweise zurückgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis kurz nach Ende des Förderungszeitraums endet - es sei denn, das Arbeitsverhältnis endet aus Gründen, die der Arbeitnehmer zu vertreten hat.
Für besonders betroffene schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Förderung bis zu 70% des Arbeitsentgelts betragen.
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