| Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Direktinvestitionen im Ausland Garantien zur Absicherung des politischen Risikos (z.B. Verstaatlichung, Enteignung, Krieg, Zahlungsverbote etc.). Garantiefähige Kapitalanlagen sind: Anteile an ausländischen Unternehmen, ausländischen Unternehmen gewährte beteiligungsähnliche Darlehen, Kapitalausstattungen von Auslandsniederlassungen deutscher Betriebe sowie andere vermögenswerte Rechte wie z.B. Konzessionen. |
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| Gebiet: |
Bund |
| Antragsberechtigt: |
Unternehmen mit Sitz in Deutschland
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| Voraussetzungen: |
Es muss sich um Direktinvestitionen in ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben handeln. Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt. Garantiefähig sind nur künftige Investitionen.
Der Grantienehmer ist am Verlust mit mindestens 5% selbst beteiligt.
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| Konditionen: |
| Art: |
Garantien |
| Entgelt: |
laufendes Entgelt von 0,5% p.a. des Garantiebetrages
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| Laufzeit:* |
15 Jahre |
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| * In Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. |
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