| Für Unternehmen, die keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen, übernimmt das Land NRW Bürgschaften. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist bei den Vorhaben von besonderem Gewicht. Die Bürgschaft kann zur Besicherung von Avalen sowie von Krediten für folgende Maßnahmen gewährt werden: Neuinvestitionen, Nachfinanzierung von Investitionen, Beschaffung von Betriebsmitteln, Konsolidierung, Sanierung. |
| Gebiet: |
Nordrhein-Westfalen |
| Antragsberechtigt: |
gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, Personen mit Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft, Personen, welche sich in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen |
| Voraussetzungen: |
Die Bürgschaft wird nur übernommen, wenn ausreichende Sicherheiten nicht bestehen. Der Antragsteller muss alle zumutbaren Sicherheiten stellen.Gesellschafter, die wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben können, sollen grundsätzlich für den zu verbürgenden Kredit mithaften. |
| Konditionen: |
| Art: |
Ausfallbürgschaft |
| Zinssatz: |
Antragsentgelt in Höhe von 0,5% der beantragten Bürgschaft
laufendes Entgelt in Höhe von grundsätzlich 1,0% p.a. des (verbliebenen) Bürgschaftsbetrages (in Einzelfällen ist eine Erhöhung möglich)
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| Höchstgrenze: |
wird im Einzelfall festgelegt
min Bürgschaftsvolumen von 1 Mio. EUR
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