Beteiligungskapital für Existenzgründer
Durch eine stille Beteiligung sollen Existenzgründer und junge Unternehmen in Bayern eine solide Eigenkapitalausstattung in der Gründungsphase erhalten.
| Gebiet: | Bayern | ||||
| Antragsberechtigt: | Existenzgründer und Unternehmen in der Aufbauphase können bis zu 5 Jahre (bei Aufstockung bis zu 8 Jahre) nach der Gründung gefördert werden. | ||||
| Voraussetzungen: |
Voraussetzungen für eine Beteiligung ist u. a. die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Gründers, ein tragfähiges Konzept und eine nachhaltige Marktfähigkeit und die persönliche Haftung der Gesellschafter/Inhaber |
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| Konditionen: | |||||
| Art: | Typische stille Beteiligung | ||||
| Höhe | 20.000 EUR bis 250.000 EUR | ||||
| Laufzeit: | 10 Jahre
die Rückzahlung erfolgt am Ende zum Nominalwert |
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| Konditionen: | festes Entgelt | gewinnabhängiges Entgelt | |||
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1. - 4. Jahr |
6,2% p.a. | 1,0% p.a. | |||
| 5. - 7. Jahr | 6,7% p.a. | 2,0% p.a. | |||
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8. - 10.Jahr |
7,7% p.a. | 2,0% p.a. | |||
| Sonstiges: | Die Abschlussgebühr beträgt 2% zuzüglich Umsatzsteuer | ||||