Existenzgründercoaching
In Bayern werden Zuschüsse zur Finanzierung von Beratungsleistungen für
Existenzgründer bzw. Unternehmensnachfolger in der Vorgründungsphase gewährt. Dadurch sollen die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen erhöht werden.
| Gebiet: | Bayern | |
| Antragsberechtigt: | Existenzgründer und Nachfolger mit Sitz in Bayern. Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler können gefördert werden. Großunternehmen oder Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, sowie Berater und landwirtschaftliche Unternehmen sind ausgeschlossen. | |
| Voraussetzungen: | Die förderung ist vor Beginn der Beratung bei einer Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern zu beantragen. Für Freiberufler ist das Institut für freie Berufe zuständig.
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| Konditionen: | ||
| Art: | Zuschuss | |
| Höchstgrenze: | 70% von EUR 800,00 pro Tagewerk
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| Kumuliert:
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max. 10 Tagewerke
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