Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Neben den Bedingungen bezüglich Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen müssen Mindestinvestitionen von 25.000 EUR (bei Meisterinnen 20.000 EUR) durchgeführt werden. Nur die erstmalige Gründung einer selbstständigen Existenz wird gefördert.
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Der Antrag ist vor der Gründung zu stellen. Vorhandene Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben, bzw. neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Nachweis über die geschaffenen bzw. erhaltenen Arbeitsplätze muss innerhalb von 3 Jahren nach der Bewilligung erbracht werden. |