| Kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern soll eine breitere Eigenkapitalbasis für Erweiterungen, Anpassungen an den Strukturwandel, Rationalisierungen ermöglicht werden. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) beteiligt sich als stiller Gesellschafter an Unternehmen und Existenzgründungen, deren voraussichtliche Entwicklung eine angemessene Rendite erwarten lässt. |
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| Gebiet: |
Nordrhein-Westfalen |
| Antragsberechtigt: |
Unternehmen und Existenzgründer mit Sitz in NRW |
| Voraussetzungen: |
Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen (Ausnahmen gelten bei Existenzgründungen). Beteiligungen von Sanierungen, Umschuldungen oder der Vorfinanzierung von Entwicklungskosten werden nicht übernommen. Als Sicherheit wird die persönliche Garantieübernahme des Gesellschafters erwartet. |
| Konditionen: |
| Art: |
typische stille Beteiligung |
| Zinssatz*: |
max. 12% p.a. |
| Laufzeit: |
i.d.R. 10 Jahre |
| tilgungsfreie Jahre: |
nach Ablauf Rückzahlung zum Nennwert |
| Höchstgrenze: |
EUR 1.000.000 |
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| * i.d.R. wird eine Mischform aus festem und ergebnisabhängigem Betrag vereinbart. |