| Das Land Bayern fördert die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie die in diesem Zusammenhang stehende Gründung von technologieorientierten Unternehmen. Das Produkt muss deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen versprechen und mindestens zur Prototypreife entwickelt werden. Kooperationen mit Forschungseinrichtungen sind möglich. |
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| Gebiet: |
Bayern |
| Antragsberechtigt: |
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehme, die seit weniger als 6 Jahren bestehen und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen. |
| Voraussetzungen: |
Das Vorhaben muss vom Antragsteller selbst konzipiert und im Freistaat Bayern durchgeführt werden. Er muss für die Finanzierung im
angemessenen Umfang Eigen- und Fremdmittel einsetzen und über das zur
Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen.
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| Konditionen: |
| Art: |
Zuschuss |
| Höchstgrenze: |
bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten*
der Zuschuss muss mindestens 15.000 EUR erreichen |
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| * Bei Software-Firmen beträgt der Zuschuss maximal 150.000 EUR. Bei der Erstellung von Konzepten beträgt die Förderhöchstgrenze i.d.R. max. 26.000 EUR. |