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FAQ

Gilt dies auch für ALG II Empfänger?
Nein! ALG II Bezieher erhalten keinen Gründungszuschuss. Sie können jedoch Einstiegsgeld beantragen. Dies ist niedriger und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Einstiegsgeld. Außerdem wird die Dauer individuell festgelegt, so dass hier insgesamt keine sichere Kalkulation möglich ist.
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