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Wie Existenzgründer ihr Gewerbe anmelden

Die IHK Reutlingen hat folgende Fakten zusammengestellt, die beachtet werden müssen, wenn ein Existenzgründer sein Gewerbe anmeldet. Laut Gewerbeordnung besteht Anzeigepflicht. Bei versäumter Anmeldung drohen hohe Folgekosten.

Anzuzeigen sind:

  1. Die Neuerrichtung eines Gewerbes oder Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  2. Die Übernahme eines bestehenden Betriebes
  3. Die Einrichtung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Betriebsstätte wie Verkaufsbüro oder Auslieferungslager
  4. Der Wechsel des Gewerbe-Gegenstandes (zum Beispiel die Ausdehnung des Sortiments auf nicht geschäftsübliche Ware)
  5. Die vollständige oder teilweise Aufgabe eines Gewerbes

Anzumelden ist ein Gewerbe in der Gemeinde, wo der Betrieb seinen Sitz hat. Formulare erhalten Existenzgründer beim zuständigen Amt. Die Gemeinde schickt eine Kopie der Anmeldung bzw. Anzeige an das zuständige Finanzamt.

Quelle: IHK Reutlingen



Erschienen am 22.01.08, Roland Betz

 
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