Die IHK Reutlingen hat folgende Fakten zusammengestellt, die beachtet werden müssen, wenn ein Existenzgründer sein Gewerbe anmeldet. Laut Gewerbeordnung besteht Anzeigepflicht. Bei versäumter Anmeldung drohen hohe Folgekosten.
Anzuzeigen sind:
Anzumelden ist ein Gewerbe in der Gemeinde, wo der Betrieb seinen Sitz hat. Formulare erhalten Existenzgründer beim zuständigen Amt. Die Gemeinde schickt eine Kopie der Anmeldung bzw. Anzeige an das zuständige Finanzamt.
Quelle: IHK Reutlingen