Die Bundesagentur für Arbeit bietet unterschiedliche, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Förderprogramme an und beteiligt sich an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach Art des Programms, der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Weitergehende Informationen zum Kurzarbeitergeld und der Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten sind bei der örtlichen Agentur für Arbeit erhältlich.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de
Während der Kurzarbeit ist es auch möglich, gar nicht mehr zu arbeiten und die Zeit stattdessen komplett für Fortbildung zu nutzen. Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall 60, bzw. 67 Prozent vom letzten Nettolohn. Trotz empfindlicher Lohneinbußen, bietet das Modell dem Arbeitnehmer für die Zukunft echte Chancen: Er bleibt im Job, erhöht seinen Wert am Arbeitsmarkt und kann künftig mehr verdienen. Nach wie vor werden in vielen Branchen Fachkräfte gesucht. Auch Unternehmen können von dem Modell profitieren: Sie halten ihre Stammmannschaft über die Krise hinweg an Bord und sparen im Aufschwung Geld und Zeit für die Suche nach qualifiziertem Personal.
Einen Beitrag zu diesem Thema sendete
WDR 2 Quintessenz.