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Umsatzsteuer - Neuregelung beim Ort der Dienstleistung

Um das deutsche Umsatzsteuerrecht an EU-Vorgaben (Mehrwertsteuerpaket) anzupassen, treten ab dem 1.1.2010 einige wichtige Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht in Kraft. Mit den Richtlinien soll die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten erleichtert und das Vorsteuer-Vergütungsverfahren vereinfacht werden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden die Neuregelungen des Mehrwertsteuerpakets in Deutschland umgesetzt. Sie gelten ab 1. Januar 2010 in allen europäischen Mitgliedstaaten und betreffen u.a. auch die umsatzsteuerliche Behandlung von "sonstigen Leistungen", insbesondere Dienstleistungen.
Dienstleistungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen erbringt, werden künftig dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist und nicht an dem Ort der Niederlassung des Dienstleistungserbringers (Art. 44 MWStSystRL). Unternehmen gleichgestellt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unternehmerisch tätig sind und ihnen eine USt-IdNr. zugeteilt wurde.

Ist der Dienstleister nicht in dem Mitgliedstaat des Empfängers ansässig, muss der Empfänger die Umsatzsteuer abführen (Selbstabführung der Steuer).

Dienstleistungen von Unternehmen an private Verbraucher werden nach wie vor an dem Ort besteuert, an dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist (Art. 45 MWStSystRL).

Für folgende Leistungen gilt der Grundsatz der Besteuerung am Ort des Verbrauchs:
- Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
- Vermietung von Beförderungsmitteln
- Ab 1.1.2015: Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk und Fernsehdienstleistungen, elektronisch erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher. Diese Dienstleistungen werden in dem Land besteuert, in dem der Verbraucher ansässig ist. Die Umsatzsteuereinnahmen aus diesen Dienstleistungen werden von dem Land, in dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist, in das Land des Kunden transferiert. Dabei gelten die Umsatzsteuersätze des Landes, in dem der Kunde ansässig ist. Bis Ende 2018 sind Übergangsregelungen vorgesehen.
- Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Unterricht und Erziehung


Ausführliche Informationen finden Sie bei der IHK Ulm.

Quelle: Unternehmensportal des BMWI


Erschienen am 17.11.09, Roland Betz

 
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