Anzeige
SUBVENTIONEN.DE
logo
 
 

Anzeigen
Kaspersky Anti Virus 2012 - So schützen Sie Ihren PC zuverlässig!
klarmobil.de - Handyvertrag ohne Grundgebühr und Mindestumsatz
ebuero - Exklusiver Büro- und Telefonservice
95% Fixkosten sparen mit Büro- und Telefonservice von ebuero
Artikel sortiert nach und Kategorie

Anzeige

Artikel

Teilzeit- und Kleinstgründungen
Bei einem Teilzeit- und Kleinstunternehmen reichen die Einnahmen oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es gibt verschiedene Arten von Teilzeit- und Kleinstunternehmen. Kleinstunternehmen, die neben einer regulären Festanstellung "nach Feierabend" geführt werden (Nebenerwerbsgründungen). Kleinstunternehmen, die beispielsweise von Erziehenden gegründet werden und ausreichend Zeit für die Betreuung der Kleinkinder zulassen,  Kleinstunternehmen, die von Studenten während des Studiums gegründet werden, Unternehmerinnen und Unternehmer, die von der sog. Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz) Gebrauch machen.
Im Zweifelsfall entscheidet Ihre gesetzliche Krankenversicherung darüber, ob Ihre selbständige Tätigkeit als neben- oder hauptberuflich einzustufen ist. Gegebenenfalls ändert sich dadurch die Höhe Ihrer Beiträge. Eine selbständige Tätigkeit gilt als hauptberuflich, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung (Höhe des Einkommens) und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt Ihrer Erwerbstätigkeit darstellt, wenn Sie mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen oder wenn Sie mehrere geringfügig entlohnte Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeitsentgelte zusammen die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro im Monat überschreiten.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mindestens 18 Stunden in der Woche arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2009: 2.520 Euro: 2 = 1.260 Euro) beträgt, ist davon auszugehen, dass für eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit kein Raum mehr bleibt. Maßgebend für die Beurteilung ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse.
Auch Nebenerwerbs- und Kleinstgründungen müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, muss beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden.

Selbständige müssen in der Regel ihre Kranken-, Renten, Pflegeversicherung selbst bestreiten. Für manche Tätigkeiten besteht allerdings Versicherungspflicht, wie z.B. für selbständige Lehrer, Künstler, Publizisten. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Krankenversicherung und/oder bei der Deutschen Rentenversicherung.
Scheinselbständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit, aber der eines Arbeitnehmers entspricht. Eine tatsächlich selbständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein eigenes Unternehmerrisiko, die Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft, freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit, mehrere Auftraggeber.

Ob Sie scheinselbständig oder tatsächlich selbständig sind, interessiert in erster Linie die Sozialversicherung. Denn: Scheinselbständige sind sozialversicherungspflichtig. Und die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen je zur Hälfte vom Scheinselbständigen selbst und seinem (Haupt-)Auftraggeber gezahlt werden. Dieser könnte zudem gerichtlich dazu gezwungen werden, seinen Auftragnehmer fest anzustellen. Auftraggeber legen daher nicht selten Wert darauf, genau zu erfahren, ob ihr Auftragnehmer "scheinselbständig" ist oder nicht.

Im Zweifelsfall sollten Sie daher frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung Bund durchführen lassen.

Jeder Betrieb (Gewerbe oder Handwerk), der beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wird, wird automatisch Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Damit werden auch Mitgliedsbeiträge fällig, die sich in der Regel an der Leistungsstärke und den Erträgen des Unternehmens orientieren. Klein- und Kleinstunternehmen sind beitragsfrei, wenn es sich um natürliche Personen und Personengesellschaften handelt, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt (IHKG § 3).

Das KfW Start Geld: kann auch für so genannte Nebenerwerbsgründungen genutzt werden, wenn das Vorhaben innerhalb von 3 Jahren zum Vollerwerb führt. Der Antrag wird bei der Bank oder Sparkasse gestellt.
Weitere Informationen zum Programm KfW Start Geld  finden Sie HIER.

Reicht das Einkommen, das Sie aus der selbständigen Tätigkeit erwirtschaften, nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie zusätzlich das Arbeitslosengeld II beantragen. In diesem Fall sind Sie auch sozial abgesichert.

Um zu prüfen, ob bzw. in welcher Höhe Ihnen das Arbeitslosengeld II zusteht, muss zunächst das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit festgestellt werden. Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit werden die Betriebseinnahmen zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um alle erzielten Einnahmen aus der Selbständigkeit. Von den Betriebseinnahmen werden während des Bewilligungszeitraums (jeweils sechs Monate) die tatsächlich geleisteten und notwendigen Betriebsausgaben abgesetzt, die vorab vom Träger der Grundsicherung befürwortet werden sollten. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums muss bei Bedarf ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie über das BMAS-Infotelefon zur Arbeitsmarktpolitik. Tel.: 01805-676712.

Quelle: PM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie



Erschienen am 19.08.09, Roland Betz

 
Öffentliche Fördermittel: Diesen Artikel drucken Subventionen: Diesen Artikel per Email versenden Subventionen: Direkt-Link zu diesem Artikel kopieren Öffentliche Fördermittel: Diesen Artikel als PDF anzeigen
Druckversion dieses Artikels
Diesen Artikel per Email versenden
Diesen Artikel als PDF anzeigen
Druckversion
PDF
 
 
Anzeige
Buch 300*250
 
 
 
Anzeigen
Brose 250*100
Buch: Öffentliche Fördermittel Öffentliche Fördermittel - 3. Auflage
PKV Private Krankenversicherung
Businessplan Praxiserprobter Businessplan mit interessanten Fördermöglichkeiten