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Online-Durchsuchung: Fakten zur Technik
Ausgelöst durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27. Februar 2008, wonach der Inhalt eines Computers zum „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ als Grundrecht hinzugefügt wurde, kommen immer mehr Fakten über Online-Durchsuchungen, mögliche und angewandte Techniken von Behörden, Verfassungsschutz und Polizei an die Öffentlichkeit. Während dem BKA wohl nur in wenigen Fällen der Zugriff erlaubt wurde, sollen andere Behörden schon häufiger auf Computer zugegriffen haben, wie oft und in welchem Umfang, ist nicht bekannt.

Auch die Polizei macht immer mehr Gebrauch von seinem neuen Recht aus dem Telemediengesetz, sich Informationen über Community-Nutzer einzuholen. So erklärte der Geschäftsführer Marcus Riecke von Studivz gegenüber dem SPIEGEL, dass wöchentlich etwa zehn Anfragen von den Polizeibehörden kämen, die die Herausgabe persönlicher Daten von Nutzern der Plattform fordern. Dabei geht es häufig um Fotos oder schriftliche Andeutungen in den Profilen, die darauf schließen lassen, dass jemand Cannabis konsumiert, oder Anfragen zu Straftaten aus den Bereichen Jugendschutz, Beleidigung, Volksverhetzung, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Riecke: „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben“.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung gibt nähere Informationen zur Technik von Online-Durchsuchungen. Das Programm, mit dem bei Verdächtigen in den Computer eingedrungen wird, ist unter dem Namen „Remote Forensic Software“ bekannt, wird aber oft einfach „Bundestrojaner“ genannt. Man kann damit nach belastenden Daten suchen und diese über das Internet auslesen. Das Programm soll sich nach Verwendung selbst deinstallieren. Der Rechner kann jedoch auch dauerhaft durchsucht und überwacht werden.

Auf den Rechner gelangt der Trojaner zum Beispiel durch eine unbemerkte Installation durch die Fahnder, einfacher über präparierte Internetseiten, durch zugespielte Software, oder auch als getarnter Anhang einer E-Mail.

Nach Angaben des Verfassungsschutzes hat dieser in Nordrhein-Westfalen, wo seit Januar 2007 ein Gesetz die Überwachung präventiv erlaubte, das Programm noch nicht eingesetzt. Andere Behörden hingegen haben schon heimlich auf Computer zugegriffen, doch wie oft und in welchem Umfang, ist nicht bekannt. Was man weiß, ist, dass der Zollfahndungsdienst und das bayrische Landeskriminalamt eine „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) betreiben. Es werden von Computern Daten erfasst, die im Zusammenhang mit Telekommunikation stehen: zum Beispiel bei der Internettelefonie oder beim E-Mail-Verkehr unmittelbar vor und nach der Verschlüsselung. Für diese Überwachungsform hat das Bundesverfassungsgericht weit reichende Zugriffsmöglichkeiten erlaubt (siehe Telemediengesetz).

Schützen kann der Internet-Nutzer sich am besten über Verschlüsselungen. Da die Internet-Anbieter nach dem Telemediengesetz verpflichtet sind, alle gesendeten oder empfangenen Daten an Ermittlungsbehörden herauszugeben, ist die Verschlüsselung die beste Methode, persönliche Informationen vor dem Zugriff zu schützen. Moderne kryptographische Verfahren sind im Internet gratis zu bekommen. Sie sind nach gegenwärtigem Stand der Technik nicht zu knacken. Selbst bei einer Festplattendurchsuchung wären die Fahnder machtlos, da Verdächtige nicht verpflichtet werden können, ihre Passwörter preiszugeben.

Quelle: F.A.Z.

 



Erschienen am 28.02.08, Roland Betz

 
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