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Neues Förderprogramm für KWK-Anlagen bis 20 kWel
Hersteller sollen Anmeldungen für Liste der förderfähigen Anlagen beim BAFA einreichen – Antragstellung für den Zuschuss ab 1. April 2012

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das am 17. Januar 2012 vom Bundesumweltministerium in Kraft gesetzte Programm zur Förderung von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW (20 kWel).

Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel 3.450 Euro.

Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden.
Es gelten anspruchsvolle Effizienzanforderungen: Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Damit müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertroffen werden.

Weiterhin müssen in der KWK-Anlage ein Wärmespeicher mit einem Mindestenergiegehalt, eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs für Anlagen ab 3 kWel vorhanden sein.

Förderfähig sind alle KWK-Anlagen, die auf der „Liste der förderfähigen Anlagen“ des BAFA enthalten sind. Hierzu sollen die Hersteller in einer ersten Runde bis zum 15. Februar 2012 ihre Anmeldungen für die Liste beim BAFA einreichen. Das BAFA fordert daher alle Hersteller von KWK-Anlagen bis 20 kWel dazu auf, ihre Anlagen für das Förderprogramm so schnell wie möglich zertifizieren zu lassen. Das Formular „Antrag auf Listung einer KWK-Anlage“ ist auf der Internetseite des BAFA verfügbar.

Die Liste wird dann bis zum 15. März 2012 veröffentlicht und kontinuierlich aktualisiert.

Der Zuschuss kann ab dem 1. April 2012 beim BAFA beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular wird rechtzeitig veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)




Erschienen am 01.02.12, Roland Betz

 
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