Zum 1. Oktober 2007 startet bundesweit das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland. Es löst das bisherige KfW-Gründercoaching ab, das nicht in allen Bundesländern verfügbar war und geringere Förderzuschüsse beinhaltete. Bei dem neuen Programm werden in den neuen Bundesländern bis zu 75 Prozent nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, in den alten Bundesländern sind es 50 Prozent. Gefördert wird die betriebswirtschaftliche Begleitung über höchstens 12 Monate. Die jungen Unternehmen dürfen höchstens fünf Jahre am Markt sein.
Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen. Ausgeschlossen sind Beratungsleistungen vor der Existenzgründung. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro, insgesamt darf das vertragliche vereinbarte Netto-Beraterhonorar 6.000 Euro nicht überschreiten. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden.
Die Beratung und Begleitung des jungen Unternehmens darf sich maximal auf zwölf Monate erstrecken. Die eingesetzten Berater müssen in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching gelistet sein. Unternehmen aus den neuen Bundesländern erhalten einen Zuschuss von 75 Prozent, Unternehmen mit Sitz in den alten Bundesländern einen Zuschuss von 50 Prozent.
Beispielrechnung: ein Unternehmen in Dresden lässt sich von einem Berater begleiten, der eine Rechnung von netto 3.600 Euro ausstellt (6 Tage zu je 600 Euro). Somit kann das ganze Beraterhonorar gefördert werden. Der Zuschuss beträgt 2.700 Euro (75 Prozent von 3.600 Euro).
Anträge für das Gründercoaching Deutschland sind bei den Regionalpartnern zu stellen, die vor allem die Wirtschaftsförderungen und zuständigen IHK’s sind. Diese überprüfen den individuellen Coachingbedarf, erläutern die Förderbedingungen und leiten die Anträge der Unternehmen mit einer schriftlichen Empfehlung an die KfW Mittelstandsbank weiter. Die Zuschüsse kommen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Mittel).
Quelle: KfW