Viele Existenzgründer warten bereits seit Anfang des Jahres auf die zugesagte Reform der deutschen „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Zukünftig soll das Stammkapital zur Gründung einer GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt werden. Außerdem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, eine „Unternehmergesellschaft“ oder Mini-GmbH zu gründen, für die zunächst nur einen Euro Stammkapital angezahlt werden muss.
Das neue Gesetz wurde in Gang gebracht, da es in anderen EU-Mitgliedsstaaten viel leichter ist, eine Kapitalgesellschaft zu gründen als in Deutschland. So hatte sich auch in Deutschland die englische Limited als Alternative zur GmbH immer weiter verbreitet. Kapitalgesellschaften haben den Vorteil der Haftungsbeschränkung. Personengeführte Unternehmen sind beispielsweise im angelsächsischen Raum so gut wie unbekannt, da der Inhaber eines Betriebes in diesem Fall für alle Unternehmensrisiken haften müsste.
Für den Schutz der Gläubiger sind in Deutschland auch bei der Modernisierung des GmbH-Gesetzes strenge Transparenzregeln vorgesehen. Eine Mini-GmbH muss außerdem ein Viertel des jährlichen Gewinns als Rücklage bilanzieren, bis das notwendige Eigenkapital der GmbH aufgebaut ist.
Quelle: Handelsblatt