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Liquiditätshilfeprogramm für die Landwirtschaft
Die Bundesregierung verlängert ihr Liquiditätshilfeprogramm für die Landwirtschaft. Anträge zum neuen Programm nimmt die Landwirtschaftliche Rentenbank in diesem Jahr ab Anfang März entgegen.

Damit kann ein Kreditvolumen von rund 500 Millionen Euro um bis zu zwei Prozentpunke verbilligt werden. Neben der Zinsverbilligung stehen auch Ausfallbürgschaften zur Sicherung der Liquiditätshilfekredite zur Verfügung.

Die neuen Konditionen wurden im Vergleich zum Liquiditätshilfeprogramm 2009 noch zielgenauer ausgestaltet: Es steht ein umfangreiches Spektrum an Darlehensvarianten mit Laufzeiten von vier, sechs oder zehn Jahren zur Verfügung. Alle Varianten sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Die Dauer der Zinsverbilligung und der Bürgschaften umfasst bei Darlehen von vier oder sechs Jahren die gesamte Laufzeit. Bei einem zehnjährigen Darlehen sind Zinsverbilligung und Bürgschaft auf die ersten fünf Jahre und damit die erste Zinsbindungsphase begrenzt. Das Programm ermöglicht zinsverbilligte Darlehen von bis zu 250.000 Euro sowie 50-prozentige Ausfallbürgschaften für Darlehen bis zu 100.000 Euro. Die Darlehens- und Bürgschaftsanträge sind über die Hausbank an die Rentenbank in Frankfurt zu richten.

Die Liquiditätshilfeperiode 2010 schließt an das erfolgreiche Programm des vergangenen Jahres an. Von Anfang Juli bis November 2009 hatte die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundes Liquiditätshilfedarlehen in Höhe von mehr als 677 Millionen Euro genehmigt. Verteilt auf etwa 11.800 Darlehensnehmer ergab das einen durchschnittlichen Darlehensbetrag von 58.000 Euro. Für die Verbilligung dieser Darlehen um ein Prozent hat der Bund gut 16 Millionen Euro (2009) Haushaltsmittel eingesetzt. Profitiert haben davon vor allem Milchviehhalter, aber auch Ackerbauern sowie Schweine-, Rinder- und Geflügelhalter.

Die Liquiditätshilfe und die weiteren Maßnahmen des Sonderprogramms sind Teil einer umfassenden Hilfsaktion für die deutsche Landwirtschaft. Liquiditätsengpässe aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise können damit zinsgünstig überbrückt werden. Gleichzeitig wird die Finanzierung notwendiger Betriebsmittel gesichert. Die detaillierten Förderkonditionen für die Antragsperiode in diesem Jahr finden Sie im Internet hier.

Quelle: PM des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Erschienen am 26.02.10, Roland Betz

 
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