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Hartz-IV-Regelsatz: täglich Essen für 4,25 Euro

In Deutschland ist die Zahl der Arbeitslosen und gering Verdienenden, die auf Hartz IV angewiesen sind, in den letzten Jahren immer weiter gestiegen.  Zu der Auseinandersetzung, ob ein menschenwürdiges Leben mit der Transferleistung möglich ist, hat der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin einen Speiseplan entworfen, der beweisen soll, dass man sich von den 4,25 Euro, die bei ALG II für den täglichen Lebensmittelverbrauch vorgesehen sind, ausreichend und gesund ernähren kann.

Der Speiseplan, den der Finanzsenator für drei Tage vorgelegt hat, sieht vor, dass man sich als Alleinstehender ausschließlich beim Discounter mit Lebensmitteln eindeckt. Ein Beispiel für einen Tagesbedarf für 3,98 Euro:

Zum Frühstück 2 Brötchen (30 Cent), 25 Gramm Marmelade (6 Cent), 20 Gramm Butter (10 Cent), eine Scheibe Käse (25 Cent), ein Apfel (24 Cent), ein Glas Saft (30 Cent), eine Tasse Tee (10 Cent).

Mittagessen: Spagetti Bolognese aus 100 Gramm Hackfleisch (38 Cent), 125 Gramm Spagetti (15 Cent), 200 Gramm Tomatensauce (40 Cent) sowie diverse Öle und Gewürze (10 Cent) - oder wahlweise auch eine Bratwurst (38 Cent), 150 Gramm Sauerkraut (12 Cent), Kartoffelbrei aus der Tüte (25 Cent), Gewürze und Öl (20 Cent).

Zwischenmahlzeit: ein Tasse Kaffee und ein Joghurt (40 Cent)

Abendbrot: ½ Gurke (30 Cent), 130 Gramm Leberkäse (56 Cent), 200 Gramm Kartoffelsalat (34 Cent). Wahlweise zwei belegte Brote, Quark und Tee.

Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt für einen Alleinstehenden 347 Euro monatlich im Westen. Hinzu kommt die Zahlung der Miete und Heizung (bei angemessenem Wohnraum). Den Stromverbrauch muss der Empfänger von der Regelleistung selbst tragen, ebenso wie Reparaturen, Anschaffungen, Kleidung, etc. Die Berechnung des Finanzsenators stieß schon allein deswegen auf Protest, da beim Discounter nur größere Mengen zu erwerben sind - also z.B. bei Hackfleisch und Bratwurst die restliche Menge in einem Singlehaushalt verderben würde.

 



Erschienen am 12.02.08, Roland Betz

 
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