Ab August können u.a. auch Freiberufler sowie Jung- und Kleinstunternehmer von dem kostenfreien Serviceangebot bei Finanzierungsproblemen profitieren.
Ab dem 01.08.2010 werden die Voraussetzungen für die Beratung und Antragstellung auf Kreditmediation den Bedürfnissen des Marktes weiter angepasst. Von daher wird der Aktionsrahmen für die Beratung von Unternehmen wie folgt erweitert:
- Einbeziehung der freien Berufe in das Mediationsverfahren
- Zulassung junger Unternehmen zum Mediationsverfahren
- Absenkung des Mindest-Kreditvolumens von 25.000 Euro auf 15.000 Euro:
- Beratungsleistungen für Unternehmen mit Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf
Der Kreditmediator und sein Team wurden bisher von rund 270 Unternehmen kontaktiert, die Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme hatten, oder deren Kreditantrag abgelehnt wurde. Hierbei konnte in etwa 160 Fällen - mit einem Kreditvolumen von 177 Mio. Euro und 3.600 Beschäftigten - den Unternehmen unmittelbar weitergeholfen werden, ohne dass das breit angelegte Kreditmediationsverfahren eingeleitet werden musste. In rund 80 Fällen - mit einem Kreditvolumen von 77 Mio. Euro und 2.300 Arbeitsplätzen - wurde inzwischen ein solcher Prozess in Gang gesetzt.
Weitere Informationen ufinden Sie
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Quelle: BMWI Existenzgründungsportal