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Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Am 1. Februar 2007 sind das Gesetz und die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten. Beide Regelwerke haben zum Ziel, die Abfallbehörden sowie die betroffene Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig die Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die elektronische Abwicklung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens eingeführt.

Ab dem 1. April 2010 wird die elektronische Nachweisführung für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten zur Pflicht - für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Bis dahin müssen die rechtlichen Vorgaben umgesetzt sein und alle Beteiligten eine eigene Infrastruktur für die elektronische Nachweisführung von gefährlichen Abfällen implementiert haben.

Diese Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung ab dem 01.04.2010 besteht auch dann, wenn bis zum 01.02.2011 noch übergangsweise auf die elektronische Unterschrift der Nachweisdokumente verzichtet wird. Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens generell ausgenommen sind Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Entsorgung von Kleinmengen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: PM des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit


Erschienen am 19.02.10, Roland Betz

 
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