Die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige sind Anfang des Jahres gesunken. Seit Januar 2008 sind die Beiträge im Westen auf 20,50 Euro monatlich gesunken, im Osten auf 17,33 Euro. Um die Möglichkeit zu haben, sich als Selbständiger freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate lang nach SGB III sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
- Alternativ reicht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei Eintritt in die Selbständigkeit aus – unabhängig von der Bezugsdauer.
- Der Antragsteller muss unmittelbar vor Eintritt in die Selbständigkeit entweder in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben oder Arbeitslosengeld I bezogen haben
- Eine anderweitige Versicherungspflicht darf nicht bestehen.
- Der Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist spätestens einen Monat nach Aufnahme der selbständigen Arbeit bei der Agentur für Arbeit zu stellen.