Im Interesse des deutschen Mittelstandes möchte die Bundesregierung kleinen Unternehmen die Bilanzierung erleichtern.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie weise den richtigen Weg. Die EU-Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit bekommen, Kleinstunternehmen vom europäischen Bilanzrecht auszunehmen. Ein Erfolg auf europäischer Ebene würde es in Deutschland ermöglichen, die Bilanzierung besonders kleiner Gesellschaften zu erleichtern, namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG. Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften, also in Deutschland insbesondere die GmbH, die Aktiengesellschaften sowie die GmbH & Co. KG.
Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 Euro, einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 Euro und weniger als 10 Mitarbeitern (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei auf einander folgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).
Deutschland hätte dann die Möglichkeit, kleinen GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte Erleichterungen gegenüber den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB zur Bilanzierung und Publizität zu gewähren. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute. Für sie wurden bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Erleichterungen geschaffen.
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Quelle: PM des Bundesministeriums der Justiz